Unsere Leistungen im Einzelnen

Allgemeine Steuerberatung inklusive der Erstellung des Jahresabschlusses

Unter der allgemeinen Steuerberatung subsumieren wir die Beantwortung von Fragen sowie die Lösung von Problemen zu allen Steuerarten. Vielgefragte steuerliche Spezialthemen sind zunehmend mehr die Erbschafts- sowie die Schenkungssteuer. Hier gehen Steuer- und Rechtsberatung oftmals fließend ineinander über.

Zu den eher heiklen bis nicht alltäglichen Themen gehören die Betriebsprüfung oder die Selbstanzeige wegen Steuerverkürzung respektive Steuerhinterziehung. Klassische Beratungsleistungen sind die Erstellung der privaten und der betrieblichen Steuererklärung inklusive des dazugehörigen Jahresabschlusses von der einfachen Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) bis hin zur Bilanz mit Anlageverzeichnis. In einer für Sie unverbindlichen Erstberatung machen wir uns mit Ihrem Steuersachverhalt vertraut; Sie bekommen umgekehrt einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit unserer Steuerberatungskanzlei.

Digitale Buchhaltung – Volldigitalisierung aller Buchungsbelege

Die Zeiten, in denen der Belegordner als Pendelordner im Monatsrhythmus zwischen Mandant und Steuerkanzlei buchstäblich hin- und herpendelte, gehören bei uns endgültig der Vergangenheit an.

Die Digitalisierung macht auch vor der Buchführung nicht Halt. Mit unserer modernen Software werden sämtliche Belege eingescannt. Die anschließende Weiterbearbeitung erfolgt dann auf digitale Weise. Der mobile Dokumentenzugriff ermöglicht das standortunabhängige Arbeiten. Die Automatisierung sorgt für ein absolutes Minimum an Fehlerquellen. Das händische Belegsortieren entfällt ersatzlos, ebenso wie Zusatzkosten für Ordner, Papier, Drucker und Toner bis hin zum Porto.

Digitale Auswertungen werden schneller, genauer und aussagefähiger erstellt. Die IT-Infrastruktur mit dem Cloud-Computing, zu Deutsch Rechner- oder Datenwolke, ist ein optimaler Schutz vor Datenmissbrauch. Kurz gesagt: Lassen Sie sich von uns näher über die zukünftige Digitalisierung Ihrer Buchhaltung informieren.

Erstellung von Steuererklärungen nebst termingerechten Anmeldungen

Arbeitnehmer und Unternehmer sind von Gesetzes wegen steuerpflichtig. Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Steuerlast als Betrag, der nach einer professionellen Steuerberatung an das Finanzamt zu zahlen ist.

Wir fertigen für unsere Mandanten zu allen Einnahmearten die dazugehörige Steuererklärung und reichen sie beim zuständigen Finanzamt ein. Der anschließende Steuerbescheid wird auf seine sachliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft. Im Ergebnis stellen wir sicher, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Höhe der Steuerlast zu reduzieren; bestenfalls bis auf null. Die über das Kalenderjahr verteilten Abgabetermine werden bei uns automatisch erfasst und pünktlich eingehalten.

Finanzbuchhaltung inklusive Anlagenbuchhaltung nach Handels- und nach Steuerrecht

Die Finanzbuchhaltung, kurz Fibu erfasst alle in dem Unternehmen anfallenden Wirtschaftsvorgänge. Sie werden zum Ende der monatlichen, quartalsmäßigen sowie jährlichen Rechnungsperiode in dem für das Unternehmen vorgegebenen Abschluss zusammengestellt.

Die Digitalisierung ist bei uns fester Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Das Jahresergebnis Ihres Unternehmens wird automatisch sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht ausgewertet und zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

Wir fertigen die Jahresabschlüsse so, dass er den Vorgaben und Anforderungen von Kreditinstituten nach § 18 KWG, des Kreditwesengesetzes entspricht. Kurz gesagt: Der mit unserer Fibu erstellte Jahresabschluss ist für alle Zwecke und Notwendigkeiten nutzbar.

Lohnbuchhaltung

Zusammen mit der Lohnbuchhaltung übernehmen wir auch die Verwaltung aller Personalstammdaten. Lohn- und Finanzbuchhaltung sind eng miteinander verknüpft.

Eins wie das andere ist in unserer Steuerberatungskanzlei, wie es genannt wird, volldigitalisiert. Alle an uns übermittelten Unterlagen werden so aufbereitet, dass Sie als zahlungspflichtiger Arbeitgeber lediglich noch die jeweiligen Zahlungen an das Finanzamt sowie an die Sozialversicherungsträger für Steuern und Sozialbeiträge überweisen müssen. Auf Wunsch stellen wir jedem einzelnen Ihrer Arbeitnehmer seine Lohndokumente online zur Verfügung.

Alles wird automatisiert und digital abgewickelt.

Beratung bei der Zukunfts- sowie bei der Nachfolgeplanung

Sowohl mit der Existenzgründung für die unternehmerische Zukunft als auch mit der Nachfolgeplanung werden entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt.

Hier wie da sind neben den rechtlichen auch vielfältige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Parallel zur Sicherung der Unternehmensfortführung muss die eigene Altersabsicherung geregelt werden. Der Jungunternehmer braucht ab dem ersten Tag eine steuerliche Begleitung für seine zukunftsweisenden Entscheidungen. Der eine steht am Anfang, der andere am Ende seiner Unternehmerlaufbahn. In der Zeit dazwischen lässt sich mit Know-how, Erfahrung und Geschick bei der Steuerberatung viel Geld sparen – oder auch nicht.

Bei uns sind Sie mit Ihrem Beratungsbedarf an der richtigen Adresse. Sie fragen uns und wir fragen Sie. So entsteht ein Dialog, bei dem keine Frage offen bleibt.

Steuergestaltung – Möglichkeiten und Modelle

Ziel und Zweck eines Steuergestaltungsmodells ist die Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten, um Steuern zu sparen und dauerhaft die Steuerlast zu senken. Größere und große Unternehmen haben vielfältige Gelegenheiten dazu. Doch auch im Privatbereich lässt sich mit dem richtigen Steuergestaltungsmodell buchstäblich Geld sparen. Beispiele dafür sind verschiedene Investitionsformen von der Immobilie über die Wertpapieranlage bis hin zur unternehmerischen Beteiligung.

Die entscheidende Voraussetzung für jegliche Steuergestaltung ist eine hohe Steuerlast; je mehr Steuern gezahlt werden sollen, desto mehr lässt sich gestalten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie daran denken oder die Notwendigkeit sehen, sich zu einem neuen Steuergestaltungsmodell beraten zu lassen.

Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung ist das externe Prüfen der Finanzberichterstattung des Unternehmens. Infrage kommt sie für mittelgroße sowie größere Kapitalgesellschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung. Unterschieden wird in die freiwillige sowie in die verpflichtende Wirtschaftsprüfung, kurz WP genannt.

Beispiele für eine freiwillige WP sind die Fördermittelprüfung oder die Unternehmens- und Anteilsbewertung. Zu den Pflichtprüfungen gehören alle gesetzlichen Abschlussprüfungen, die Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MABV-Prüfung, die nach § 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts von Bund und Ländern, nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG oder eine Gründungsprüfung. Unsere Prüfungen werden ausnahmslos nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

Im Verlaufe einer jahre- oder jahrzehntelangen Unternehmensführung gibt es vielfältige Anlässe zur Wirtschaftsprüfung, bis hin zur Sonderprüfung für das Aufdecken von Unregelmäßigkeiten in der Firma. Wir arbeiten zuverlässig, vertrauensvoll und absolut diskret.

Die Arbeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung führen wir in Zusammenarbeit mit Liebhart & Kollegen Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB durch, in welcher Herr Finkewirth auch Partner ist.

Testamentsvollstreckung

Um Familienstreitigkeiten und Ärger unter den Erben vorzeubeugen, steht Ihnen Herr Finkewirth als zertifizierter Testamentsvollstrecker auf Wunsch im Erbfall zur Verfügung - denn Vollstreckung oder Nachlassverwaltung sind Vertrauenssache.

Betreuung und Beratung von Onlinehändlern (im speziellen internationale Händler) auch mit Partnern vor Ort

Durch unsere Erfahrung im Bereich Onlinehandel sorgen wir nicht nur dafür Ihre europäischen Warenverbringung umsatzsteuerlich richtig abzubilden, sondern sind auch Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Vermeidung aller steuerlichen Stolperfallen im E-Commerce.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Unverbindlich anfragen